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Gesinde (v. althochd. gasindi, kisintscaf, welches die Gefolgsleute bezeichnet; f. Gefolgschaft; Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiten, Dienerschaft), diejenigen Personen, welche sich gegenüber einem bestimmten Dienstherrn zur Leistung häuslicher oder wirtschaftlicher Dienste niederer Art gegen Lohn, Wohnung und Kost vertragsmäßig verpflichtet haben. - Meyers Konversations-Lexikon (1895)