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Gesinde (v. althochd. gasindi, kisintscaf,
welches die Gefolgsleute bezeichnet; f. Gefolgschaft; Miet- oder Dienstgesinde,
Dienstboten, Domestiten, Dienerschaft), diejenigen Personen, welche sich
gegenüber einem bestimmten Dienstherrn zur Leistung häuslicher
oder wirtschaftlicher Dienste niederer Art gegen Lohn, Wohnung und Kost
vertragsmäßig verpflichtet haben. - Meyers Konversations-Lexikon (1895)
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